Stichwort: Zuwendungsempfängerregister

Erstellt von Karl Beck, Geändert am Fr, 23 Aug, 2024 um 4:38 NACHMITTAGS von Karl Beck

Stichwort: Zuwendungsempfängerregister
Das Zuwendungsempfängerregister ist eine Datenbank in der alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen erfasst sein sollen, die Zuwendungen (Spenden) oder Fördermittel nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten erhalten können und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Es sollen dort also alle gemeinnützig anerkannten Organisationen, welche nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind, also z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder gemeinnützige Genossenschaften, auffindbar sein.

Das Zuwendungsempfängerregister wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt und ist öffentlich einsehbar.

Welchen Zweck verfolgt das Zuwendungsempfängerregister?
Das Zuwendungsempfängerregister soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und institutionellen Fördermittelgebern dabei helfen, Organisationen zu finden, die zu Recht Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen dürfen. Spenderinnen und Spender haben damit die Möglichkeit zu prüfen, ob die deutsche Finanzverwaltung den Spendenabzug für die steuerbegünstigte Körperschaft, die unterstützt werden soll, anerkennt. Das Zuwendungsempfängerregister soll also auch davor schützen, Unberechtigten Mittel zuzuwenden.

Das Zuwendungsempfängerregister soll die Grundlage für ein digitales Spendenverfahren werden, bei dem zukünftig das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen durch Online-Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern ersetzt werden soll. Das kann aber wegen unzähliger offener Fragen und politischer Hürden noch einige Zeit dauern.

Was müssen Fördervereine tun?
Die gute Nachricht: Fast nichts!
Die Daten werden von Amts wegen in das Zuwendungsempfängerregister eingetragen. Das Register befindet sich aktuell (April 2024) noch im Aufbau, weshalb möglicherweise noch Daten fehlen und später ergänzt werden. Wir empfehlen, die Daten auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen und sich bei Fehlern an das zuständige Finanzamt zu wenden, um Korrekturen zu erwirken.

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