Wie gründe ich einen Förderverein?

Erstellt von Karl Beck, Geändert am Do, 28 Nov, 2024 um 2:50 NACHMITTAGS von Karl Beck

Die Gründung eines Kita- oder Schulfördervereins ist ein wichtiger Schritt, um die Kita oder Schule und ihre Aktivitäten zu unterstützen.

Konkrete Schritte zur Gründung eines Kita- oder Schulfördervereins sind:
1. Unterstützer finden wie Eltern, Lehrer, Schüler, Handwerker oder Unternehmer und bilden einer Initiativgruppe.
2. Innerhalb der Initiativgruppe Ziele festlegen, die der Förderverein verfolgen soll, z. B. finanzielle Unterstützung für Projekte und Anschaffungen.
Diese Ziele fließen in die Vorbereitung einer Satzung für den Verein ein.
Grundlage einer Vereinsgründung sind die §§ 21 bis 79 BGB. Davon abweichende oder ergänzende Regelungen können teilweise im Rahmen einer Satzung geändert werden. Die Satzung ist daher die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit im Verein. Man sollte deshalb große Sorgfalt auf die Formulierung der Satzung bei einer Gründung walten lassen. Weiterhin sind individuelle Gegebenheiten und Anliegen bei der Vereinsgründung zu beachten. Daher können Mustersatzungen (z. B.: Mustersatzung des BMJMustersatzung des Registergerichts StendalMusterdokumente des lsfb) nur einen Rahmen für die Erstellung einer eigenen Satzung bilden. Um eine erwünschte Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss eine Satzung außerdem den Regelungen der AO (Abgabenordnung, §§ 51 ff) genügen. Man hat es bei einer Vereinsgründung also mit zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen zu tun, welche beachtet werden sollten.
3. Organisieren einer Versammlung, um den geplanten Verein vorzustellen. Es sind keine besonderen Formvorschriften für die Einladung notwendig. Stellen Sie eine Tagesordnung auf, die die Punkte der Versammlung umfasst. Stellen Sie auf der Versammlung die vorbereitete Satzung vor und lassen Sie die Anwesenden über die Satzung abstimmen. Für eine erfolgreiche Gründung müssen mindestens 7 Personen auf der Gründungssatzung unterschreiben. Das Ergebnis der Gründungsversammlung ist in einem Protokoll festzuhalten, aus dem die Beschlüsse zur Satzung und zur Wahl des Vorstands hervorgehen.
4. Einreichung der Satzung und des Gründungsprotokolls beim Registergericht in Stendal zur Eintragung ins Vereinsregister sowie beim Finanzamt zur Feststellung der Gemeinnützigkeit.
5. Informieren der Öffentlichkeit über den Förderverein und seine Ziele: „Tue Gutes und sprich darüber.“

Der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. (LSFV-ST) unterstützt Initiativgruppen in allen Phasen der Vereinsgründung.

Anlagen:
Schaubild Wie gründe ich einen Förderverein?
Checkliste Satzung

Erstellt mit Unterstützung von Aria Browser KI.

Irrtum vorbehalten.

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