Ab wann tritt die Gründungssatzung eines Vereins in Kraft?

Erstellt von Karl Beck, Geändert am Fr, 20 Dez, 2024 um 6:42 NACHMITTAGS von Karl Beck

Die Gründungssatzung für einen Verein kann in Kraft gesetzt werden, sobald die Gründungsmitglieder sich über die Satzung einig sind und den sogenannten Gründungsakt vollzogen haben. 


Die wesentlichen Schritte, die dabei zu beachten sind, sind:


  1. Einigung über die Satzung: Die Gründungsmitglieder müssen sich auf die Inhalte der Satzung einigen. Diese sollte neben den grundlegend erforderlichen Regelungen auch weitere Regelungen enthalten, welche in einer Satzung enthalten sein sollten oder könnten (KANN- und SOLL-Regelungen)

  2. Gründungsversammlung: In einer offiziellen Gründungsversammlung wird die Satzung angenommen. Für die Eintragung     in das Vereinsregister sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich, welche auf dem Original der Gründungssatzung unterschreiben müssen.

  3. Eintragung ins Vereinsregister: Um die Rechtsfähigkeit des Vereins zu erlangen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen werden. Dies geschieht nach der Gründungsversammlung und der Annahme der Satzung.

  4. Inkrafttreten: Die Satzung tritt in Kraft, sobald die Gründungsversammlung stattgefunden hat und die Satzung angenommen wurde. Die Eintragung ins Vereinsregister ist nicht zwingend erforderlich, um den Verein zu gründen, jedoch notwendig, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Gründungssatzung in Kraft tritt, sobald die Gründungsmitglieder sie in der Versammlung beschlossen haben.



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