Das Datum, an dem eine Person Mitglied eines Vereins wird, kann von verschiedenen Faktoren abhängen.
Hier sind einige Hinweise, was zu beachten ist:
1. Eintrittsdatum: In der Regel wird das Mitgliedschaftsdatum als der Tag angesehen, an dem die Person den Aufnahmeantrag stellt und dieser vom Verein angenommen wird.
2. Mitgliederversammlung: Wenn die Mitgliedschaft im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen wird, gilt das Datum dieser Versammlung als Eintrittsdatum.
3. Vertragliche Regelungen: Manchmal gibt es spezifische Regelungen in der Satzung des Vereins, die das Eintrittsdatum festlegen. Es ist wichtig, die Satzung zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.
4. Zahlung des Beitrags: In vielen Fällen wird die Mitgliedschaft auch erst aktiv, wenn der erste Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde.
Schauen Sie in die Satzung Ihres Vereins, dort sollte das in entsprechenden Regelungen festgehalten worden sein.
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