Ist es zwingend erforderlich für einen gemeinnützigen Verein eine Haftpflichtversicherung einzurichten?

Erstellt von Karl Beck, Geändert am Fr, 4 Apr um 10:08 NACHMITTAGS von Karl Beck

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für gemeinnützige Vereine, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Allerdings ist es stark empfehlenswert und in den meisten Fällen sogar unerlässlich.

Warum?

Stell dir vor, ein Verein organisiert ein Sommerfest und ein Gast stolpert über einen lockeren Stein und verletzt sich schwer. Der Verein könnte dann haftbar gemacht werden und müsste die Behandlungskosten und möglicherweise weitere Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Ohne eine Haftpflichtversicherung könnte der Verein in finanzielle Schwierigkeiten geraten und seine Arbeit einstellen müssen.

Daher ist es für die meisten Vereine sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor solchen Risiken zu schützen.

Natürlich gibt es auch Vereine, die aufgrund ihrer spezifischen Aktivitäten weniger Risiken eingehen. Aber selbst dann kann eine Haftpflichtversicherung sinnvoll sein, um den Verein und seine Mitglieder vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen.

Mitglieder des LSFV-ST können das speziell auf die Bedürfnisse von Kita- und Schulfördervereinen   zugeschnittene Versicherungsangebot des Bundesverbandes der Kita- und Schulfördervereine e. V. zu ihrer Absicherung nutzen.
Weitere Informationen zu diesem Angebot unter https://www.bsfv.online/home/versicherungen.


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